Sicherung und Schaffung legaler, fair bezahlter und sozialversicherter Arbeitsplätze
Beschäftigung eigener sozialversicherter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter 4 Auszubildende, 21 Gesellen und 3 Meister
Keine Beschäftigung von (scheinselbstständigen) Alleinunternehmem: Sämtliches Personal, das beim Kunden eingesetzt wird, muss sozialversicherungspflichtig angestellt sein
Abgabe von Leistungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die tariflichen Sozialkassen
Für die nicht beim Auftragnehmer beschäftigen Personen, d.h. für Leiharbeiter/innen und Nachunternehmer/innen, liegen alle notwendigen Dokumente und Erlaubnisse vor
Zahlung mindestens des im Maler- und Lackiererhandwerk verbindlich geltenden Mindestlohns